Hitze am Arbeitsplatz: Wie Sie Ihre Mitarbeiter im Sommer schützen und leistungsfähig halten

Hochsommer in Österreich: Die Wochen zwischen Juli und August gehören statistisch zu den heißesten des Jahres und stellen Betriebe jedes Jahr aufs Neue vor dieselben Fragen. Wie schütze ich meine Mitarbeiter zuverlässig vor Hitzestress? Was schreibt der Gesetzgeber vor? Und was geht über die gesetzliche Mindestpflicht hinaus, wenn ich als Arbeitgeber wirklich Verantwortung übernehmen will? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen strukturierten Überblick: von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Maßnahmen für Büro- und Außenarbeitsplätze.

Die Auswirkungen von Hitze auf Gesundheit und Produktivität

Wenn das Thermometer die 30 Grad Marke überschreitet, sinkt die Konzentrationsfähigkeit rapide ab. Studien belegen, dass Hitzestress die Arbeitsproduktivität erheblich mindert. Typische Warnzeichen für eine beginnende Überhitzung sind Schwindelgefühle, starke Kopfschmerzen, Übelkeit und eine spürbare Schwäche. In extremen Fällen drohen ein Hitzekollaps oder sogar ein lebensgefährlicher Hitzschlag.
Besonders gefährdet sind jene Menschen, die im Freien arbeiten, wie beispielsweise im Baugewerbe, in der Landwirtschaft oder in der Logistikbranche. Hier kommt zur reinen Hitze noch die erhebliche Belastung durch UV-Strahlung hinzu, die das Risiko für Hautkrebserkrankungen drastisch erhöht. Aber auch in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Klimatisierung kann die Situation für die Mitarbeiter schnell unerträglich werden. Die Leistungsfähigkeit nimmt ab, Fehlerquoten steigen, und auch das Risiko für Arbeitsunfälle erhöht sich signifikant.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

Die österreichische Arbeitsstättenverordnung (AStV) legt klare Vorgaben fest. Bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie typischerweise im Büro, soll die Raumtemperatur 25 °C grundsätzlich nicht überschreiten. Bei normaler körperlicher Belastung liegt diese Grenze bei 24 °C. Können diese Temperaturen witterungsbedingt nicht eingehalten werden, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Temperaturabsenkung zu ergreifen. Ein rechtlicher Anspruch auf "hitzefrei" besteht für Büroangestellte in Österreich jedoch nicht. 

Die Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien

Seit dem 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze V), die Arbeitgeber mit Beschäftigten im Freien noch stärker in die Pflicht nimmt. Sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe 2 ausgibt, was einer gefühlten Temperatur von 30 bis 34 °C entspricht, greifen verbindliche Schutzmaßnahmen.
Zu den wichtigsten Neuerungen dieser Verordnung gehört die Verpflichtung, einen schriftlichen Hitzeschutzplan zu erstellen. Dieser Plan muss nach dem bewährten STOP-Prinzip aufgebaut sein:

Maßnahme

Beschreibung

Beispiele für die Praxis

SubstitutionGefahrenvermeidungDen Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden vorverlegen, schwere körperliche Arbeiten reduzieren.
Technische MaßnahmenEinsatz von HilfsmittelnDie konsequente Beschattung von Arbeits- und Pausenbereichen, Bereitstellung von Kühlgeräten oder Ventilatoren.
Organisatorische MaßnahmenAnpassung der ArbeitsabläufeZusätzliche Pausen einplanen, regelmäßige Tätigkeitswechsel organisieren, um die Belastung zu verteilen.
Persönliche SchutzmaßnahmenIndividueller SchutzBereitstellung von leichter UV -Schutzkleidung, Nackenschutz, Kopfbedeckung und Sonnencreme (auf Kosten des Arbeitgebers).

Darüber hinaus müssen Sie auf auswärtigen Arbeitsstellen kostenlos ausreichend Trinkwasser oder alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen. Bei Verstößen gegen die Hitzeschutzverordnung drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.

Praxisnahe Tipps für den effektiven Hitzeschutz im Betrieb

Um Ihr Team sicher und produktiv durch den Sommer zu bringen, bedarf es einer vorausschauenden Planung. Hier sind einige direkt umsetzbare Maßnahmen:

Maßnahmen für Büroarbeitsplätze

  • Richtiges Lüften: Nutzen Sie die kühlen Nacht- und die frühen Morgenstunden für eine intensive Durchlüftung (Querlüftung). Tagsüber sollten Fenster zwingend geschlossen bleiben und Jalousien heruntergelassen werden.
  • Innere Wärmequellen reduzieren: Schalten Sie nicht benötigte elektrische Geräte wie Drucker oder Kopierer ab, da diese zusätzliche Wärme an die Raumluft abgeben.
  • Flexible Arbeitszeiten ermöglichen: Bieten Sie Gleitzeitregelungen an, damit Ihre Mitarbeiter früher am Tag beginnen und die größte Nachmittagshitze meiden können.
  • Erfrischungsmöglichkeiten schaffen: Stellen Sie Ventilatoren bereit (Vorsicht vor Zugluft) und sorgen Sie für ausreichend gekühlte Getränke.
  • Kleiderordnung anpassen: Setzen Sie strenge Dresscodes temporär aus und erlauben Sie leichte, luftige Kleidung.

Maßnahmen für Arbeiten im Freien

  • Großflächige Beschattung: Errichten Sie Sonnensegel oder Zelte über den Arbeits- und insbesondere über den Pausenbereichen.
  • Klimatisierung von Arbeitsmitteln: Gemäß der neuen Verordnung müssen Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel bei Neuanschaffung klimatisiert sein. Für bestehende Krankabinen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum Jahr 2027.
  • Konsequenter UV-Schutz: Stellen Sie Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) zur Verfügung und weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, diese regelmäßig aufzutragen.
  • Umfassende Sensibilisierung: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter über die Gefahren von Hitze und UV-Strahlung sowie im Erkennen von Hitzesymptomen.

Prävention weiterdenken: Betriebliche Gesundheitsvorsorge

Hitzeschutz ist ein essenzieller Teil der Fürsorgepflicht, doch echtes Wohlbefinden am Arbeitsplatz geht noch einen Schritt weiter. Unternehmen, die sich ganzheitlich um die Gesundheit ihrer Belegschaft kümmern, verzeichnen nicht nur weniger Krankenstände, sondern profitieren auch von motivierteren Mitarbeitern.
Hier setzt eine professionelle betriebliche Gesundheitsvorsorge an. Durch regelmäßige, speziell auf die Anforderungen des Berufsalltags abgestimmte Vorsorgeuntersuchungen können gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Das Vorsorgeinstitut bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen an. Mit langjähriger Erfahrung und einem Fokus auf effiziente, gut organisierte Abläufe nimmt das Institut Unternehmen die organisatorische Last ab. Ob Herz-Kreislauf-Checks, Stressprävention oder individuelle Lebensstilberatung. Solche Programme stellen ein wertvolles Incentive dar, das die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber deutlich steigert und einen echten Mehrwert für Ihr Team bietet.

Fazit: Hitzeschutz und Vorsorge sind Investitionen in Ihr Team

Ein gut durchdachtes Hitzeschutzkonzept ist weit mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Es ist ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern. Wer die gesetzlichen Grundlagen kennt, die richtigen Maßnahmen im Betrieb verankert und Gesundheitsvorsorge als Teil der Unternehmenskultur versteht, schafft ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen auch an heißen Tagen leistungsfähig und motiviert bleiben. Nutzen Sie den Sommer als Anlass, bestehende Konzepte zu überprüfen und dort nachzuschärfen, wo es sinnvoll ist.